Kostenübernahme
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
"Anwälte kann sich nur leisten, wer genügend Geld hat!?"
Das ist völliger Unsinn. Wer sich einen Anwalt aufgrund geringen Einkommens oder anderen Belastungen nicht leisten kann, ist nicht von einer Rechtsberatung ausgeschlossen. Das Gesetz sieht verschiedene Regelungen vor, damit Sie in solchen Fällen dennoch durch eine anwaltliche Vertretung zu Ihrem Recht kommen können.
- Beratungshilfe
- Sollten Sie sich eine Beratung durch einen Anwalt nicht leisten können, haben Sie höchstwahrscheinlich Anspruch auf Beratungshilfe. Hierbei kann der Anwalt lediglich 10,00 € von Ihnen verlangen; die restlichen Kosten werden aus der Staatskasse beglichen. Die Beratungshilfe gilt für einfache Beratungen bzw. eventuell anschließende außergerichtliche Maßnahmen. Weitere Informationen
- Prozesskostenhilfe
- Die Prozesskostenhile hilft Ihnen, wenn es sich um einen Streit handelt, der vor Gericht ausgetragen werden soll. Ähnlich wie bei der Beratungshilfe übernimmt hier das Gericht die Kosten des Rechtsstreits, wenn Sie diese nicht selber aufbringen können. Weitere Informationen
- Rechtsschutzversicherung
- Schließlich haben Sie auch im Falle eines ausreichenden Einkommens die Möglichkeit, die Kosten für eine Rechtsberatung oder eine Vertretung auf ein Minimum zu reduzieren, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Beachten Sie hierzu die häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherungen.
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