Aktuell
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
Städtische Werke Kassel
Im Parallelverfahren zu dem für den Verbraucher gewonnenen Verfahren 415 C 5201/11 ist Berufung eingelegt und begründet. Nach meiner Ansicht sind die Erfolgsaussichten für den Verbraucher gut, da die Städtischen Werke in der 1. Instanz bewußt keinen Nachweis für die Billigkeit ihrer Gaspreise vorlegten. Zudem ist dieses klagestattgebende Urteil grob fehlerhaft und an der BGH-Rechtsprechung vorbei.
BGH-Urteil zur Gaspreisrückforderung
BGH regelt den maßgeblichen Preis für Rückforderung bei Gassondervertrag. Die Urteilsgründe zu BGH VIII ZR 113/11 sind nun veröffentlicht.
Mein Büro ist umgezogen!
Mein Büro zieht über Ostern 2012 in die Obere-Masch-Str. 22 um.
Nach über 5 Jahren glücklicher Nachbarschaft mit dem Göttinger Umweltzentrum in der Geiststr. 2 sind dort unsere Räumlichkeiten zu klein geworden. Wir heißen unsere Mandanten zukünftig in sehr schönen neuen Räumen in der Obere-Masch-Str. 22 willkommen. Sie finden uns dort noch zentraler bahnhofs-, gerichts- und innenstadtnah in der Nähe zu unserem ehemaligen Büro.
Städtische Werke Kassel verlieren Gaspreisprozeß
Die Klagewelle der Städtischen Werke Kassel war ein Klagewellchen und führte zu einem Erfolg für die Verbraucherseite.
Im ersten rechtskräftigen Urteil ist die Klage nach Auffassung des Amtsgerichts Kassel unbegründet, da keinerlei Nachweis für die Notwendigkeit der Preiserhöhungen durch die Städtischen Werke vorgelegt wurde.
Die Verbraucherkanzlei Feuerhake vertrat 3 Verbraucher in jeweils 3 Verfahren gegen die Städtischen Werke Kassel. Im dritten Verfahren obsiegte schließlich der Verbraucher mit dem ersten rechtskräftigen Urteil. Trotz Wechselmöglichkeiten beim Gas steht den Verbrauchern weiterhin das Recht des Preiswiderspruchs nach § 315 BGB zu. Da die Städtischen Werke Kassel keinerlei Begründung für die Preiserhöhungen vorlegten, wurde die Klage der Städtischen Werke als unbegründet abgewiesen. Der glückliche Verbraucher kann das zurückbehaltene Geld für die Preiserhöhungen behalten. In einem weiteren Verfahren ist durch die Verbraucherseite Berufung eingelegt. Hier hatte der zuständige Richter gegen die Rechtsprechung des BGHs entschieden, sodaß das Landgericht diese Rechtsprechung korrigieren muß.
Filesharing-Abmahnwahn zurückgegangen
Die Jahresstatistik 2011 der Abmahnungen in Filesharingfällen ist veröffentlicht. Sie zeigt, dass im Jahr 2011 deutlich weniger abgemahnt wurde als im Vorjahr. Wenn Sie dennoch Opfer der weiterhin aktiven Abmahnindustrie geworden sind, sollten Sie nicht einfach blindlings zahlen, sondern sich erst einmal über ihre Möglichkeiten und Rechte informieren.
Debcon mahnt ab für U+C
Die Debcon Debitorenmanagement und Consulting hat von der Kanzlei U+C (Urmann & Collegen) Forderungen aus Filesharing-Angelegenheiten aufgekauft und mahnt diese nun bei den Betroffenen an. Eine vorschnelle Zahlung ist hier meist nicht der richtige Weg. In einem Erste-Hilfe-Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen, wie Sie sich vor Forderungen der Abmahner schützen können.
Klagewelle Städtische Werke Kassel
Es häufen sich die Klagen der Stadtwerke Kassel gegen ihre Kunden im Preisprotestverfahren. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte im Preisprotest. Unsere Kanzlei bearbeitet einige aktuelle Mandate. Sollten Sie ebenfalls von der Klagewelle betroffen sein, zögern Sie nicht sich dagegen zu wehren.
Enercity Hannover klagt.
Gerne vertreten wir Sie in Ihrem Gaspreisprotestverfahren. Hier finden Sie das OLG Celle-Urteil 13 U 82/07 (Kart) vom 19.08.2010
Datenschutz: Facebook
Facebook's "frictionless sharing" ermöglicht mit neuen Apps Freigabe von Informationen Ihrer Tätigkeit außerhalb von Facebook. Dieses reibungslose Teilen
ist bedenklich. Mehr in der c't.
Bundestrojaner
Der ChaosComputerClub analysiert Bundestrojaner. Diese Spionagesoftware kann mehr überwachen, als erlaubt ist. Mehr beim CCC.
Rechtsanwaltskanzlei



